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nach Dsgvo
Gegenüber dem alten Bundesdatenschutzgesetz hat die DS-GVO einiges an Neuerungen gebracht. Die wohl wichtigste Neuerung ist aber der Artikel 9, der die Speicherung sensibler Daten verbietet. Nur mit einem Erlaubnistatbestand dürfen diese Daten dann verarbeitet werden. Im Hinblick auf die kommenden Jahre, mit Veränderungen in der medizinischen Versorgung durch z.B. Telemedizin, wollte der Gesetzgeber die Weichen schon rechtzeitig Stellen. Nicht nur in der DS-GVO und im neuen BDSG sind die sensiblen Sozialdaten benannt , sondern in fast allen Gesetzen finden sich Verweise auf diesen Artikel 9 der DS-GVO. Sobald also Gesundheitsdaten und andere sensible Daten nach Artikel 9 verarbeitet werden , müssen viele Details bei der Verarbeitung beachtet werden. So schreibt der Gesetzgeber neben dem Datenschutzbeauftragten auch eine Datenschutzfolgeabschätzung vor , aber auch der Schutz dieser Daten muss gewährleistet sein um diese vor fremden Zugriff zu sichern. Neue Kommunikationswege müssen genutzt werden, wie hier z.B. die TI der Kassenärztlichen Vereinigung oder das beA für die Anwälte, um den Anforderungen der DS-GVO gerecht werden zu können, das alte Faxgerät hat ausgedient. Diese Vorgaben, die sowohl in der Organisation und Struktur aber auch in der Technik umgesetzt werden müssen , setzen viele Gesundheitsdienstleister vor große Probleme.
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Wilk Spieker
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FAQ
DSGVO
Im Mai 2018 tritt eine neue europäische Datenschutzrichtlinie mit der Bezeichnung Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese Regulierung betrifft die Datenschutzgesetze vor Ort in allen Ländern der EU und des EWR. Sie gilt für alle Unternehmen, die Produkte an europäische Bürger verkaufen und deren personenbezogene Daten speichern, einschließlich Firmen auf anderen Kontinenten. Die neue Richtlinie gibt EU- und EWR-Bürgern mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten und stellt sicher, dass ihre Informationen europaweit geschützt sind.
Gemäß der DSGVO sind personenbezogene Daten alle Daten zu einer Person, wie Namen, Fotos, E-Mail-Adressen, Bankdaten, Beiträge in den Social Media, Angaben zum Wohnort, medizinische Daten oder IP-Adressen.
Prüfen Sie, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss
Dies ist etwa der Fall, wenn mindestens zehn Personen (z.B. Sachbearbeiter, Rezeptionist, Sekretärin etc.) ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun haben oder die Verarbeitung besonders risikoreich ist oder es sich bei dem Unternehmen um Adresshändler oder Auskunfteien handelt (Art. 37 DSGVO + § 38 BDSG-Neu). Falls dies zutrifft, wählen Sie den Datenschutzbeauftragten(intern oder extern) sorgfältig und anhand der Fachkunde aus. Diese Investition zahlt sich besonders aus, wenn Sie Wert auf die Qualität der Unterstützung legen.
Es sind alle betroffen, die personenbezogenen Daten verarbeiten, nicht nur Unternehmen, etwa auch Vereine. Wer also Namen, Haarfarbe, Kleidergröße oder ähnliches von seinen Kunden kennt, muss handeln. Das gilt auch für diejenigen, die Daten gar nicht selber erheben oder speichern, sondern nur durchleiten.
Erst einmal wird sich nichts mehr daran ändern, meinen Experten. Da es sich dabei um europäisches Recht handelt, würde jede Änderung lange Prozedere durchlaufen müssen. Da ändere auch die Kritik von Bundeskanzlerin Angela Merkel nichts, die die Umsetzung der DSGVO in Deutschland als „Überforderung“ bezeichnet hatte.
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